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Grundsteuer

kurz und knapp erklärt

Neuberechnung der Grundsteuer 
ab dem Jahr 2025

Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 neu berechnet

Hierzu bedarf es einer Feststellungserklärung,
die von jedem Grundstückeigentümer für jedes Grundstück bzw. Wohnungseigentum gesondert im Zeitraum 01. Juli 2022 und 31.10.2022 abzugeben ist.

Die Abgabe soll in elektronischer Form über das ELSTER Portal erfolgen, für das man sich in einem Drei-Stufen-Prozess und in einem etwa zweiwöchigen Verfahren online registrieren muss.

Für das „Bayerische Grundsteuermodell“ sind folgende Angaben notwendig:

  • Grundstücksfläche
  • Gebäudefläche (Wohnfläche iSd Wohnflächenverordnung)
  • Aktuelle Nutzung (Wohnen oder Sonstige Nutzung)
  • Mögliche Ermäßigungen (z.B. für große oder unbebaute Grundstücke, Landwirtschaft,
    Denkmal, Wohnraumförderung, Wohnungsbaugesellschaft, etc)
  • Nutzflächen von Nebengebäuden (bleiben ggf. außer Ansatz)
  • Nutzflächen im Zusammenhang mit Wohnnutzung (bleiben ggf. außer Ansatz)

Die Vermessungsverwaltung stellt ab dem 1. Juli 2022 befristet bis zum 31. Dezember 2022 folgende Daten der Flurstücke zum Hauptfeststellungszeitpunkt kostenlos über eine allgemein zugängliche Internetanwendung zur Verfügung: die Flurstücksnummer, die amtliche Fläche ,den Gemeindenamen, den Gemarkungsnamen und die Gemarkungsnummer, die tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen, und soweit vorhanden die einzelnen Flächenanteile mit der zugehörigen Ertragsmesszahl und die Gesamtertragsmesszahl.

Die so ermittelte Bemessungsgrundlage wird dann mit den von den Gemeinden neu in 2024 festzulegenden Hebesätzen multipliziert und die neue Grundsteuer ab 2025 festgesetzt.

Grundsteuer neu berechnet ab 2025 Km strategie
Wie können wir Sie unterstützen?

Wir sind spezialisiert auf die steuerliche Beratung von Immobilienbesitzern und haben daher für Sie vorab folgende Möglichkeiten geschaffen:

selbstständige Übermittlung

Sie können direkt selbst über nachfolgenden Link bzw. Code Ihre Steuererklärung erstellen und OHNE weitere Registrierung im Elsterportal rechtssicher übermitteln zu einem Preis von 25 EUR zzgl. 5 EUR Übermittlungsgebühr. Hierzu müssten Sie obengenannte Daten selbst beschaffen und auf Richtigkeit bzw. mögliche Ermäßigungen und Steuererlasse prüfen.

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Rundumsorglos-Service

Wir können für Sie auch die Übermittlung der Steuererklärungen für Ihre Grundstücke übernehmen und die Daten automatisiert für Sie beschaffen, mögliche Ermäßigungen bzw. Ausnahmeregelungen prüfen und die bisherig festgesetzten Daten auf Richtigkeit überprüfen, so dass Sie einen Rundumsorglos-Service erhalten.

Hierzu benötigen wir lediglich von Ihnen das vom Finanzamt im 2. Quartal 2022 übermittelte Informationsschreiben und wir erledigen den Rest für Sie von der Datenerfassung bis zur Prüfung des Grundsteuerbescheids und stehen Ihnen darüber hinaus für Fragen rund um Ihre Immobilie zur Verfügung.

Der Preis richtet sich nach der ermittelten Berechnungsgrundlage, der Anzahl der zu übermittelnden Grundstücke und beginnt ab 99 EUR.

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Ihr Ansprechpartner

Garmisch - ostallgäu

Frau StB Christina Huber
Telefon: 08362 - 930 75 90
Hiebelerstr. 42
87629 Füssen